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Fachliche Überprüfung und Aktualisierung – Stand: 11.10.2026

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Arbeitsdefinition

Künstliche Intelligenz ist ein Sammelbegriff für technische Systeme, die aus Eingaben Ergebnisse wie Vorhersagen, Empfehlungen, Entscheidungen oder Inhalte erzeugen und damit menschlich definierte Ziele beeinflussen. Für die Verwaltung ist weniger eine abstrakte Definition entscheidend als die konkrete Funktion eines Systems. Ein System kann beispielsweise eingehende Schreiben klassifizieren, relevante Angaben aus Dokumenten extrahieren, Rechtsnormen recherchieren oder einen Textentwurf erzeugen.

Legaldefinition gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 KI-VO

„KI-System“ bezeichnet ein maschinengestütztes System, das für den Betrieb mit unterschiedlichem Grad an Autonomie ausgelegt ist, nach seiner Einführung Anpassungsfähigkeit zeigen kann und aus den empfangenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, um Ausgaben wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen zu erstellen, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.