Rechts- und Informationsstand dieses Skripts: September 2026.
<aside> ⚠️
Hinweis zur Entstehung dieses Inhalts
Teile dieses Skripts – einschließlich Texte und Abbildungen – wurden mithilfe von KI-gestützten Werkzeugen erstellt oder bearbeitet. Alle Inhalte wurden anschließend vom Autor manuell geprüft und redaktionell verantwortet.
Gemäß den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (EU-AI-Act) sowie den allgemeinen Grundsätzen der Transparenz und Informationsintegrität wird auf den Einsatz von KI-Systemen bei der Erstellung dieses Dokuments ausdrücklich hingewiesen.
Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig beim Autor. Der Rechts- und Informationsstand dieses Skripts ist August
</aside>
Das Fach „Verwaltungsorganisation, E-Government und Digitalisierung“ umfasst im Verwaltungslehrgang II insgesamt 50 Unterrichtseinheiten (UE), die sich auf acht Lernfelder, eine Einführungswoche und ein Kompetenztraining verteilen. Lernfeld 1 (E-Government) ist mit 2 UE das kompakteste Lernfeld – es bildet aber die rechtliche und strategische Klammer für nahezu alle übrigen Lernfelder:
| Lernfeld | Bezug zu Lernfeld 1 (E-Government) |
|---|---|
| LF 2 Datenschutz | Digitale Akten, Nutzerkonten und Registerabrufe sind Verarbeitungen personenbezogener Daten – VVT und DSFA knüpfen unmittelbar an die hier behandelten Verfahren an. |
| LF 3 Informationssicherheit | Der Schutz digitaler Akten (Integrität, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit) und der Schauprozess sind klassische ISMS-Themen; Art. 41 ff. BayDiG regeln beides im selben Gesetz. |
| LF 4 Organisationsmanagement | Die E-Akte verändert Aufbau- und Ablauforganisation, Personalbedarf und Stellenbemessung. |
| LF 5 Prozessmanagement | Ende-zu-Ende- Digitalisierung setzt modellierte und optimierte Prozesse voraus; das OZG-Reifegradmodell ist ein Prozessreifemodell. |
| LF 6 Projektmanagement | E-Akte-Einführung und OZG-Rollout sind die typischen Digitalisierungsprojekte der öffentlichen Verwaltung. |
| LF 7 Digitales Mindset | Ohne veränderte Arbeitsweisen bleibt die E-Akte ein digitalisierter Papierschrank. |
| LF 8 Künstliche Intelligenz | KI-Anwendungen setzen strukturierte, digital vorliegende Daten und Akten voraus – die E-Akte ist die Datenbasis. |
Was in den Nachbar-Lernfeldern vertieft wird
Damit Sie beim Lernen nicht doppelt arbeiten: Die folgenden Themen berühren Lernfeld 1, werden aber dort ausführlich behandelt. In diesem Skript finden Sie jeweils nur den Anschlusspunkt.
| Thema | Dort behandelt – Stichworte |
|---|---|
| Datenschutz (LF 2) | DSGVO und BayDSG, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Einwilligung, Betroffenenrechte, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutz-Folgenabschätzung, technische und organisatorische Maßnahmen |
| Informationssicherheit (LF 3) | Typische Bedrohungslagen (Ransomware, Phishing, Social Engineering), Rolle des LSI, technische, operative und organisatorische Schutzmaßnahmen, Behördennetz und Sicherheitsmonitoring |
| Prozessmanagement (LF 5) | Modellierung und Notationen, Ist-Aufnahme und Schwachstellenanalyse, Vorgehensmodell nach dem Organisationshandbuch: Prozesse verstehen – modellieren – gestalten – Soll-Prozess umsetzen. Die für Lernfeld 1 nötigen Grundbegriffe – Prozessbegriff und die drei Prozessarten – finden Sie in Teil A Nr. 9. |
| Digitales Mindset und Zusammenarbeit (LF 7) | Sicherer Umgang mit digitalen Kommunikationswegen, kollaboratives Arbeiten (gemeinsame Arbeitsbereiche, Wikis, Aufgabenplattformen), digitale Bürgerbeteiligung und Partizipation, Veränderungsbereitschaft |
| Künstliche Intelligenz (LF 8) | EU-KI-Verordnung und KI-Kompetenzpflicht, Einsatzfelder in der Verwaltung, Cloud-Plattform BayernKI |
Ein Satz, der die Klammer beschreibt: „Wenn man schlechte Prozesse digitalisiert, hat man schlechte digitale Prozesse.“ Lernfeld 1 liefert den Rechts- und Steuerungsrahmen – ob daraus tatsächlich eine optimierte Verwaltung wird, entscheidet sich in den übrigen Lernfeldern.
„Die Teilnehmenden vertiefen ihr Wissen im E-Government um die strategischen Ansätze der Verwaltungsdigitalisierung im Freistaat Bayern. Im Bereich der digitalen Aktenführung können die Teilnehmenden die Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten einer rechtssicheren und effizienten digitalen Vorgangsbearbeitung bewerten. (III)“
Beachten Sie die Formulierung: Es geht nicht mehr um das Kennen von Grundbegriffen – das wird vorausgesetzt –, sondern um Einordnen, Beurteilen und Bewerten. Die Kompetenzstufe (III) verlangt Transferleistungen: Sie sollen einen konkreten Sachverhalt aus Ihrer Behörde beurteilen können, nicht Definitionen wiedergeben.
Kompetenzstufen im Lehrplan – zur Orientierung
(I) Wissen wiedergeben, benennen, aufzählen (Reproduktion)
(II) Zusammenhänge verstehen, erläutern, einordnen (Reorganisation)
(III) Anwenden, übertragen, beurteilen, begründet entscheiden (Transfer / Problemlösung)
Prüfungsaufgaben zu Stufe (III) sind typischerweise Fallaufgaben („Beurteilen Sie …“, „Begründen Sie …“, „Welche Maßnahmen empfehlen Sie …“) und nicht Wissensfragen.